Eine neue gesetzliche Regelung wirft viele Fragen auf: Seit dem 1. Januar dürfen Altkleider und Schuhe grundsätzlich nicht mehr im Restmüll landen. Es gibt jedoch Ausnahmen, teilt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu mit. Kaputte und verschmutzte Textilien und Schuhe gehören im Unterallgäu auch weiterhin in die Restmülltonne.
Wichtig ist laut Abfallwirtschaft, dass Alttextilien sortiert und getrennt entsorgt werden. Gut erhaltene, noch tragbare und saubere Kleidungsstücke entsorgt man über die Altkleidercontainer, die oft von gemeinnützigen Organisationen aufgestellt werden. Die Container stehen unter anderem an den Wertstoffhöfen und an vielen Glascontainerstandorten. Die gespendeten Kleidungsstücke werden aufbereitet und weiterverwendet.
Was unbrauchbar und nicht mehr tragbar ist, darf weiterhin in den Restmüll
Unbrauchbare, das heißt stark abgetragene, kaputte oder dauerhaft verschmutzte Textilien oder Schuhe gehören dagegen nicht in den Altkleidercontainer. Denn diese müssen sonst mit hohem Aufwand aussortiert werden und verhindern unter Umständen eine Verwertung der anderen Sammelware. Entsorgt man defekte Textilien dagegen über die Restmülltonne, gelangen diese direkt zur Müllverbrennungsanlage und verursachen keinen zusätzlichen Aufwand.
Eine Alternative zur Abgabe am Container ist die Weitergabe von Kleidungsstücken an Freunde oder Familienmitglieder. Alternativ kann der Verkauf über eine Online-Plattform oder auf einem Basar beziehungsweise im Second-Hand-Shop eine umweltfreundliche Option sein. Verschlissene Kleidung ist oft auch eine gute Alternative zu gekauften Putzlappen. Um die Ressourcen zu schonen, sollte man darüber hinaus schon beim Erwerb von Kleidung und Schuhen auf Qualität und Langlebigkeit achten, empfiehlt die Abfallwirtschaft. (mz)
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