Deutlich früher als erwartet hat das Landgericht Memmingen eine Entscheidung über die Klage einer Unterallgäuerin getroffen. Wie berichtet, hatte die 44-Jährige den Freistaat Bayern auf mehr als 210.000 Euro verklagt, weil sie vor ihren Corona-Impfungen unzureichend aufgeklärt worden sei. Sie forderte Schadensersatz, weil sie durch die drei Impfungen einen Impfschaden erlitten habe: Wie in der Klage ausgeführt war, leidet sie bis heute unter anderem unter Schmerzen, Kraftlosigkeit und Schwindel sowie Kreislaufproblemen. Ihrem Beruf kann sie nicht mehr nachgehen.
Wie ein Sprecher des Landgerichts Memmingen auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, ist die Klage der Unterallgäuerin abgewiesen worden. Christoph Klaus Hamann, der Anwalt der Unterallgäuerin, erklärt, dass er und seine Mandantin nun prüfen würden, „ob wir hiergegen Berufung einlegen“. Das Gericht stütze die Klageabweisung darauf, dass die Klägerin ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, so Hamann. Seines Erachtens sei das „rechtsfehlerhaft“: „Weder hat eine mündliche Aufklärung der Klägerin stattgefunden, noch wäre diese dem Inhalt nach ausreichend gewesen, hätte sie stattgefunden.“
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