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Unterallgäu
22.05.2023

Memminger Richterin erklärt das neue Betreuungsrecht

Wer einen Menschen betreut, muss künftig mehr Dokumente vorlegen.
Foto: Cordula Homann (Symbolbild)

Plus Wer einen Menschen betreut, muss nun Dokumente vorlegen, dass er oder sie geeignet ist. Die Memminger Richterin Nadine Weick beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Seit einem guten Vierteljahr ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft, doch die Auswirkungen spüren viele, die einen Angehörigen betreuen, erst jetzt, wenn ein Brief oder ein Anruf aus dem Landratsamt kommt. Häufig ist der Schreck erst einmal groß, schließlich wird nach Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis gefragt. So mancher hat das Gefühl, sich und sein bisheriges Engagement rechtfertigen zu müssen - und das in einem Ehrenamt, das von der Gesellschaft oft viel zu wenig wertgeschätzt wird. "Man braucht keine Angst zu haben, wenn der Brief kommt", beruhigt die Memminger Betreuungsrichterin Nadine Weick alle Betreuerinnen und Betreuer. "Die Auskunft ist in der Regel eine einmalige Sache." Sie gibt Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das neue Betreuungsrecht.

Ich habe jahrelang einen Angehörigen betreut, wieso muss ich plötzlich etwas vorlegen?

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