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Berufung gegen Urteil zu Corona-Impfschaden: Unterallgäuerin kämpft um Schadensersatz – erster Berufungsfall in Bayern

Unterallgäu

Prozess um Corona-Impfschaden: Klägerin legt Berufung gegen Urteil ein

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    Eine Unterallgäuerin fordert Schadensersatz vom Freistaat, weil sie durch die drei Impfungen einen Impfschaden erlitten habe, aber im Vorfeld nicht genügend über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden sei.
    Eine Unterallgäuerin fordert Schadensersatz vom Freistaat, weil sie durch die drei Impfungen einen Impfschaden erlitten habe, aber im Vorfeld nicht genügend über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden sei. Foto: Fabian Sommer/dpa

    Der Rechtsstreit um den mutmaßlichen Corona-Impfschaden einer 44-jährigen Unterallgäuerin geht in die nächste Runde: Wie ihr Rechtsanwalt Christoph Klaus Hamann mitteilt, „haben wir uns dazu entschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen Berufung einzulegen“. Das Memminger Gericht hatte in erster Instanz die Klage der Frau gegen den Freistaat Bayern abgewiesen: Die Unterallgäuerin hatte den Freistaat auf Schadensersatz von mehr als 210.000 Euro verklagt. Nun soll der Fall an das Oberlandesgericht München gehen. Laut Hamann handle es sich dabei um das erste Berufungsverfahren gegen den Freistaat Bayern wegen eines Corona-Impfschadens.

    Die ehemalige Kinderpflegerin aus dem Unterallgäu ist im Jahr 2021 dreimal gegen Corona geimpft worden; einmal mit Astrazeneca, dann zweimal mit dem Impfstoff von Biontech. Seitdem leide sie unter anhaltenden starken Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und chronischer Müdigkeit, wie ihr Rechtsanwalt mitteilt. Im Kindergarten könne sie nicht mehr arbeiten.

    Wurde die Unterallgäuerin vor ihren Corona-Impfungen ausreichend aufgeklärt?

    Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass keine inhaltlich hinreichende, mündliche Aufklärung vor den Impfungen erfolgt sei. Insbesondere sei auf konkrete Risiken und mögliche Nebenwirkungen nicht eingegangen worden, so die Ansicht der Klägerin und ihres Rechtsanwalts. Das Landgericht Memmingen sah dies nicht so und wies die Klage im März ab, weil die Klägerin ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei und in die Impfungen eingewilligt habe – eine Einschätzung, die von ihrem Rechtsanwalt Hamann entschieden zurückgewiesen wird: „Das Urteil leidet an erheblichen Rechtsfehlern“, so der Jurist. „Die Feststellung einer ordnungsgemäßen mündlichen Aufklärung ist mit dem tatsächlichen Ablauf und den medizinisch-rechtlichen Anforderungen nicht vereinbar. Wir sind überzeugt, dass das Oberlandesgericht München eine differenziertere Bewertung vornehmen wird.“

    Seinen Angaben zufolge handelt es sich bayernweit um das erste Berufungsverfahren gegen den Freistaat Bayern, in dem ein möglicher Impfschaden infolge der Corona-Impfkampagne Gegenstand eines Amtshaftungsprozesses ist. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München könnte laut Hamann somit Signalwirkung für eine Vielzahl weiterer Fälle entfalten – sowohl im Hinblick auf die Anforderungen an die mündliche, ärztliche Aufklärung als auch auf die Haftung des Staates bei staatlich empfohlenen Impfungen.

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