50 Euro Bußgeld, 178 Euro Rente: Menschen zeigen Herz für Ulmer Taubenfütter-Rentner
Ulm
50 Euro Bußgeld, 178 Euro Rente: Menschen zeigen Herz für Ulmer Taubenfütter-Rentner
Während die Justiz den Fall trotz Schwächeanfall des 74-Jährigen offenbar weiter verfolgt, melden sich zahlreiche Spender, um das Verfahren zu stoppen.
In den Sedelhöfen auf dem Albert-Einstein-Platz gibt es viele Tauben. Füttern ist bei Strafe verboten.Foto: Alexander Kaya
Gleich mehrere E-Mails und Anrufe erreichten nach der Veröffentlichung eines Artikels über den Fall und die gescheiterte Gerichtsverhandlung vor dem Ulmer Amtsgericht unsere Redaktion. Immer ging es um die Absicht, die Strafe zu begleichen, nachdem der 74-Jährige angab, von lediglich 178 Euro Altersrente zu leben. Zudem habe er ein Pfändungsschutzkonto, weil ein Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bereits feststellen musste, dass der Mann keine pfändbare Habe besitze.
„Ich bitte Sie, aufgrund meiner Situation keine weiteren Kosten zu produzieren, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass diese jemals realisiert werden können“, schrieb er bereits Ende Februar an die Bußgeldstelle der Stadt Ulm. Vergeblich: Die Ladung zu einer „öffentlichen Hauptverhandlung“ flatterte ihm ins Haus. Dazu kam es vorerst jedoch nicht, weil der Mann, der zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sich wegen eines Schwächeanfalls auf dem Weg in die Olgastraße um 15 Minuten verspätete. Er werde einen neuen Termin zugestellt bekommen, sagte Richterin Denise Otterstätter.
Das Bußgeld wollen einige Menschen aus Ulm und Neu-Ulm übernehmen
Unter anderem die Ulmer Arbeitsgemeinschaft Stadttauben wollte dem Vorgang ein Ende bereiten und bot die Begleichung des Bußgelds an. Eine Sprecherin der AG, die ihren Namen nicht veröffentlicht wissen will, sagte, dass der Ulmer Ansatz, vermehrt Taubenhäuser aufzustellen, ein guter sei: „Wir sind im Umfeld dieser Futterplätze ebenfalls für ein Fütterungsverbot.“ Doch einem Rentner derartigen Ärger zu bereiten, weil er ein paar Brösel hingeworfen habe, sei eine Überreaktion. Klar sei eine solche Weizensemmel nicht gesund für die Tiere. Doch deswegen, die Justiz einzuschalten, zumindest fragwürdig. Auf den Bescheid in seinem Briefkasten sei der Rentner nicht vorbereitet gewesen, wie er der Redaktion vor der gescheiterten Verhandlung sagte. Schließlich sei er ja ermahnt worden und habe vor Ort in den Sedelhöfen nicht widersprochen.
Es sei gut, wenn die Polizei ihre Arbeit mache, aber hier seien die Behörden über das Ziel hinausgeschossen. Zumal der 74-Jährige sich nach eigenen Angaben einsichtig gezeigt hatte. Eine Verwarnung ohne Bußgeldbescheid hätte genügt. „Dass der Mann jetzt vor Gericht soll, ist doch traurig.“ Eine E-Mail mit dem Angebot der AG zur Kostenübernahme wurde bisher nicht beantwortet. Eine Telefonnummer des Mannes war nicht herauszubekommen – möglicherweise liegt er derzeit im Krankenhaus.
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