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  3. Neu-Ulm: Kind in die Türkei verschleppt: Gericht erhöht Strafe für Vater deutlich

Neu-Ulm
02.03.2022

Kind in die Türkei verschleppt: Gericht erhöht Strafe für Vater deutlich

Seit fast zwei Jahren lebt ein Junge in Kinderheimen in der Türkei. Dort muss er wohl bleiben, bis er volljährig ist.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Der Vater hat sein Kind 2020 in die Türkei verschleppt. Dort lebt der Achtjährige nun in einem Heim - und muss da wohl bleiben, bis er volljährig ist.

Vor ein paar Wochen ist der Junge acht Jahre alt geworden. Es ist der zweite Geburtstag, den er in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Türkei erlebt hat. Und inzwischen gehen Justiz und Behörden davon aus, dass er das Heim erst verlassen kann, wenn er erwachsen ist. Das Heim, in dem er lebt, weil sein Vater ihn aus Ulm in die Türkei gebracht hat, um eine therapeutische Behandlung des massiv verhaltensauffälligen Kindes zu verhindern. Nun hat sich das Amtsgericht Neu-Ulm zum zweiten Mal mit dem Fall beschäftigt.

Im April 2021 war der Vater vom Amtsgericht Neu-Ulm zu sieben Monaten Haft verurteilt worden, im Dezember gab das Landgericht Memmingen das Verfahren zurück ans Amtsgericht: Unter anderem seien die Gefahren für das Kind nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem schloss ein Gutachter aus, dass der Vater vermindert schuldfähig war. Das Amtsgericht hatte das zunächst zumindest für möglich gehalten. Nun hat das Schöffengericht des Amtsgerichts den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der bei seiner Verurteilung 33 Jahre alte Mann sitzt in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Kempten, wegen Fluchtgefahr bleibt das auch so. Wenn keine Seite Rechtsmittel einlegt, beginnt die Strafhaft in einer Woche.

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