Als wäre Deutschland schon Weltmeister
500 Autos fahren hupend durch Ulm. Blaulicht eines US-Streifenwagens wird aus dem Verkehr gezogen.
Aufatmen in letzter Minute – so ging es zahlreichen Fußballfans am Samstagabend. Eine weitestgehend positive Bilanz zieht das Polizeipräsidium Ulm nach dem 10. Spieltag der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Unter anderem bestritt die Deutsche Fußball-Nationalmannschaft ihr zweites Gruppenspiel der Vorrunde. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des PP Ulm versammelten sich die Fans, teils in der Gastronomie, teils bei Public Viewing Veranstaltungen. Tausende waren in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf den Straßen unterwegs, um dem Fußballereignis beizuwohnen. Vor und während des Spieles kam es zu keinerlei polizeilich relevanten Sachverhalten. Nach Spielende der Begegnung Deutschland vs. Schweden und dem Sieg der deutschen Mannschaft bildeten sich an vielen Orten Autokorsos feiernder Fußballfans. Die umfangreichsten Korsos vermeldeten die Städte Ulm und Göppingen. Bis zu 500 Fahrzeuge nahmen hier teil. Immer wieder musste die Polizei in die Korsos eingreifen und allzu euphorisch feiernde Fans zur Ordnung mahnen. Lediglich in Heidenheim kam es im Korso zu einem kleineren Auffahrunfall, welcher jedoch glimpflich und ohne Verletzen ablief. In Geislingen zündeten Unbekannte im Rahmen der Feierlichkeiten verbotene Pyrotechnik. Wie gefährlich dies in Menschenmengen ist, zeigte sich prompt. Eine Person erlitt hierdurch Verletzungen und musste in eine Klinik eingeliefert werden. Die Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und Körperverletzung. Zudem schlugen in Heidenheim einige Fußballfans über die Stränge und beschädigten geparkte Pkw, unter anderem ein Einsatzfahrzeug der Polizei.
In Illertissen ist den Polizisten im Bereich der Hauptstraße ein Auto aufgefallen, auf dessen Dach eine blau-rote Rundumleuchte angebracht war. Mit einem solchen Blaulicht sind US-amerikanische Streifenwagen ausgestattet. Die Polizei stellte die blaue Rundumleuchte sicher – denn nur auf Fahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dürfen solche Lichtanlagen installiert sein. Der 20-jährige Fahrzeuglenker bekam eine Bußgeldanzeige. (az)
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