Schwarzfahrer fährt knapp an Haft vorbei
Warum ein 24-Jähriger trotz zahlreicher Vorstrafen in Freiheit bleiben darf
Viele sehen Schwarzfahren als Kavaliersdelikt – einen 24-Jährigen hätten einige Busfahrten ohne Ticket dagegen fast hinter Gitter gebracht. Denn der Mann hat bereits eine lange Liste von Vorstrafen angesammelt und war bereits zu zwei Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Jetzt stand er vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht, weil er mehrfach beim Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt worden war. Doch auf dem Tisch von Richter Thomas Mayer türmten sich Akten, die von einer langen kriminellen Laufbahn erzählen: Von Körperverletzung über Beleidigung bis zu Drogenbesitz reichte die Bandbreite der Delikte. So ging es für den Angeklagten um die Freiheit.
Zu seiner Verteidigung behauptete der Auszubildende, er habe die Monatskarten ja nur daheim vergessen. Zweifelsfrei nachweisen konnte er dies allerdings nicht. Ein Ticket fehlte, angeblich war es ihm samt Geldbeutel in einer Diskothek geklaut worden. Oberstaatsanwalt Christoph Ebert hatte zudem seine Zweifel, ob die Unterschriften auf den anderen Fahrkarten echt waren. Einen Ausweis zum Vergleich der Unterschriften hatte der Mann nicht dabei. Durch die mehrfachen Schwarzfahrten haben der Angeklagte seine Bewährungsauflagen nicht erfüllt, so Oberstaatsanwalt Ebert. Er plädierte deshalb auf insgesamt zwei Monate Haft – ohne Bewährung.
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