Angeklagter bei Sturz in U-Haft verletzt
Mordprozess muss unterbrochen werden
Im Prozess um die Tötung eines sechsjährigen Kindes in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) sollte gestern am Ulmer Landgericht eine Erklärung des Angeklagten verlesen werden. Doch es kam nicht dazu. Wie der Vorsitzende Richter verkündete, war der Beschuldigte nicht verhandlungsfähig, weil er sich in der Untersuchungshaft offensichtlich bei einem Sturz eine Gehirnerschütterung zugezogen hatte. Die für gestern geladenen drei Zeugen werden jetzt für den vierten Verhandlungstag am 3. Juli bestellt. Das Schwurgericht hofft, dass der Prozess am Mittwoch, 28. Juni, um 8.30 Uhr fortgesetzt werden kann, zu dem vier Zeugen geladen sind.
Vorige Woche hatte das Verfahren mit der Verlesung der Anklage begonnen. Wie berichtet, soll der des Mordes Beschuldigte Mitte Juli vorigen Jahres in Munderkingen einen „erweiterten Suizid“ versucht haben, weil er das Sorgerecht für seinen sechsjährigen Sohn durch ein Urteil des Familiengerichts verloren hatte. Um sich und das Kind zu töten, habe der Industriemechaniker einen Holzkohlegrill in das Schlafzimmer gestellt und angezündet, als sein Sohn eingeschlafen war. Danach habe er sich zu dem Sechsjährigen ins Bett gelegt. Während das Kind an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung verstarb, überlebte der Angeklagte. Der Staatsanwalt bewertete die Tat als Mord, weil der Täter gegenüber dem ahnungslosen Kind heimtückisch gehandelt habe. Die Nachbarn hatten die geschiedene Mutter informiert, dass sie den Sohn nicht mehr gesehen hatten. Daraufhin fuhr sie mit ihrem Bekannten zu dem Haus ihres Ex-Mannes und entdeckte das tote Kind und den bewusstlosen Vater. (bh)
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