Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg: Das gilt für Ulm und Alb-Donau-Kreis
In Hotspot-Kreisen soll nach dem Willen des Landes weiter eine Corona-Ausgangsbeschränkung gelten. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gibt es dafür aber hohe Hürden.
Mindestens 14 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit hohen Corona-Fallzahlen haben erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Dies geht aus einer Liste hervor, die das Sozialministerium in Stuttgart am Freitag auf seiner Website veröffentlichte. Nicht alle Kommunen, die aus Sicht der Landesregierung als Corona-Hotspot gelten, haben sich bislang zu diesem Schritt entschlossen. Wie ist die Lage in Ulm und im Alb-Donau-Kreis?
Das Ministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zu erlassen. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts lagen am Donnerstag (Stand: 16 Uhr) 24 Stadt- und Landkreise über dem Wert von 50 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz. Darunter eigentlich auch Ulm und der Alb-Donau-Kreis.
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