Ausgangssperre tritt in Ulm in Kraft: Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch
Wegen einer Allgemeinverfügung treten in Ulm Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Was zu der Entscheidung führte und welche Ausnahmen es gibt.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Montag, 12. April, per Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm erlassen. Sie gelten für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr und treten am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr in Kraft - werden also in der Nacht auf Mittwoch rechtswirksam. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen ist die Corona-Verordnung des Landes. Das sind die Folgen der Allgemeinverfügung - und die Gründe dafür.
Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenzwerte für Ulm lagen am vergangenen Wochenende über beziehungsweise knapp unter 150 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Nach einem deutlichen Anstieg in kurzer Zeit ist die Inzidenz in Ulm seit Donnerstag höher als 130. Das Infektionsgeschehen ist dem Landratsamt zufolge diffus. Dies gemeinsam mit dem raschen Anstieg der Infektionen weise auf die große Gefahr eines exponentiellen Wachstums hin, heißt es in der Mitteilung weiter. Die bisher getroffenen Maßnahmen genügten nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen. Über die Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
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