
Autohändler darf kein Gewerbe mehr ausüben
Augsburg Ein 48-Jähriger aus dem Landkreis darf nicht mehr als selbstständiger Autohändler tätig sein. Weil der Mann fällige Steuern nicht bezahlt hatte, war ihm von Amts wegen Unzuverlässigkeit unterstellt und das Gewerbe untersagt worden.
Dagegen hatte der Meister des Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerks vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg geklagt. Die gestrige Verhandlung war allerdings schnell zu Ende: Der Autohändler zog seine Klage zurück, damit gilt das Verbot.
Betrieb ist laut Gericht abgemeldet
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