BRK-Chef Baur
Der frühere Geschäftsführer des Rot-Kreuz-Kreisverbandes Neu-Ulm muss sich Mitte März erneut vor Gericht verantworten. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen geht es um Beleidigung und der Veruntreuung von Waren aus dem Tafelladen.
Der Prozess vor dem Landgericht beginnt am 14. März und wird am 21. sowie 28. März jeweils um 8.30 Uhr fortgesetzt. Es sind 18 Zeugen geladen. Die Staatsanwaltschaft ist nach wie vor der Überzeugung, dass Alfred Baur zum Teil hochwertige Waren, die für den verbilligten Verkauf an bedürftige Menschen bestimmt waren, aus dem Tafelladen in der Neu-Ulmer Maximilianstraße mitgenommen hat. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, ebenso wie der Anwalt der früheren Tafelladen-Chefin, die nach ihren eigenen Angaben Opfer von Sex-Attacken Alfred Baurs gewesen sei. Sie hatte den langjährigen BRK-Kreisgeschäftsführer auch beschuldigt, er habe massenweise Waren aus dem Tafelladen mitgenommen. Dem Neu-Ulmer Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer reichten jedoch die Beschuldigungen nicht aus. Nach mehreren Verhandlungstagen wurde Baur vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Untreue freigesprochen und lediglich wegen Beleidigung verwarnt. Nun beginnt das Verfahren von Neuem. Vor dem Landgericht sollen die Zeugen erneut vernommen werden. Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Roten Kreuzes hat sich - wie berichtet - von Alfred Baur getrennt und ihm eine Abfindung von etwa 150 000 Euro bezahlt. Die Suche nach einem Nachfolger ist noch im Gange. Die vakante Stelle ist Rot-Kreuz-intern bundesweit ausgeschrieben worden.
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