Badeinseln werden zu Rettungsinseln
Weil Kommunen theoretisch bei Badeunfällen haften müssten, wenn ihre Gewässer zum Schwimmen einladen, benennt der Sendener Stadtrat die Anlagen im See um
Die schwimmenden Inseln im Sendener Waldbaggersee sollen auch künftig bleiben. Das beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag. Wegen der aktuellen Diskussion um Haftungsfragen für Bäder und Seen wird es in Sachen Sicherheit aber Änderungen geben.
Haften die Kommunen beziehungsweise deren Vertreter bei einem Badeunfall an einem städtischen Gewässer? Diese Frage beschäftigte am Dienstag erneut den Sendener Stadtrat. Diesmal war Jurist Sebastian Pfahl gekommen, um Fragen zu beantworten. Denn die Lage ist verzwickt: Nachdem der Bundesgerichtshof eine Kommune in Rheinland-Pfalz nach einem Badeunfall in einem Freibad zu Schadenersatz verurteilte, sind auch andere Städte in Sorge. Denn nach dem Urteil haben die Gemeinden eine Aufsichtspflicht, sobald an ihren Gewässern Anlagen wie Sprungtürme oder Stege aufgebaut sind. Das ist in Senden sowohl am Waldsee als auch am Hallenbadsee der Fall, zumal der Waldsee noch mit zwei Inseln aufwartet.
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