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  3. Bei "Blut und Ehre" versteht der Richter keinen Spaß

27.01.2009

Bei "Blut und Ehre" versteht der Richter keinen Spaß

Neu-Ulm (kr) - Das Amtsgericht Neu-Ulm hat nach Angaben seines Direktors Dr. Bernt Münzenberg gegen einen 24 Jahre alten Mann wegen der Verwendung verfassungswidriger Organisationen einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro erlassen.

Der junge Mann, der aus der Nähe des sächsischen Hoyerswerda stammt, war Anfang November eher zufällig auf der A 7 in Höhe Kellmünz von der Polizei gestoppt worden. Den Beamten war schon auf den ersten Anblick klar, dass der Fahrer und sein Begleiter sich zumindest im Neonazi-Dunstkreis bewegen. Langwieriger Ermittlungen bedurfte es für diese Einschätzung nicht: Seine Gesinnung war dem 24-Jährigen sozusagen auf die Brust geschrieben in Form eines T-Shirts mit dem Aufdruck "Blood & Honour Supporter" (engl. etwa für "Anhänger von Blut und Ehre"). "Blut und Ehre" war im Dritten Reich der Wahlspruch der Hitlerjugend.

Hinter "Blood & Honour" - wobei das "&" in Form einer sogenannten Triskele (eine Art dreiarmiges Hakenkreuz) gehalten ist - verbirgt sich eine 1980 in England gegründete rechtsextremistische Organisation, deren Ziel laut Internetenzyklopädie Wikipedia unter anderem ist, Neonazi-Bands zu vernetzen oder Nazi-Gedankengut zu verbreiten. Seit 2000 ist der deutsche Ableger der Organisation verboten.

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