Bei Corona-Schließung: Ulmer Eltern bekommen Kita-Gebühren taggenau zurück
Plus Die Stadt Ulm rechnet bei Schließungen jetzt taggenau ab. Doch die Entscheidung fällt knapp aus. Welche Probleme die Gegner dieser Erstattungsmethode sehen.
Müssen Eltern Beiträge für den Kindergarten bezahlen, wenn die Einrichtung Corona-bedingt geschlossen ist? Eine knappe Mehrheit des Ulmer Gemeinderats sagt: nein. „Keine Gebühren ohne Leistung“, argumentierte Grünen-Stadtrat Michael Joukov-Schwelling.
Der Vorschlag der Stadtverwaltung hatte für solche Fälle eine pauschale anteilige Erstattung vorgesehen – aber nur, wenn eine Einrichtung oder eine Gruppe länger als für 14 Tage geschlossen ist. Diese Zeit, also die klassische Quarantäne-Dauer bei Corona-Infektionsfällen, bezeichnete Finanzbürgermeister Martin Bendel als „allgemeines Lebensrisiko“. Sein Vorschlag: Wenn eine Gruppe für mehr als 14 Tage geschlossen ist, bekommt die Familie die Hälfte der Gebühren zurück. Das gilt bei einer Anordnung wegen eines Corona-Falls und dann, wenn zu viel Betreuungspersonal krankheitsbedingt fehlt. Dauert die Schließung länger als 21 Tage, sind es 75 Prozent und bei mehr als 28 Tagen gibt es den vollen Betrag zurück. Bei dem Vorschlag hatte sich die Stadt Ulm am Vorgehen der Landeshauptstadt Stuttgart orientiert. Der Vorschlag der Grünen, Gebühren auf den Tag genau zu erstatten, sei „nicht administrierbar“, so Bendel. Der Aufwand sei immens, weil für die Kinder völlig unterschiedliche Beträge fällig würden. Zudem sei die Stadtverwaltung ohnehin schon über die Maßen belastet. Rund 50 Mitarbeiter seien für die Nachverfolgung von Kontakten abgestellt, das sei in allen Abteilungen spürbar.
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