Ärger über kahle Ahornbäume
Der Bauhof setzt in Berg die Schere an, ein Anlieger spricht von „Frevel“. Der Streitpunkt: Gehölze dürfen im Sommer eigentlich nicht geschnitten werden – doch es gibt Ausnahmen.
Der Mann traut seinen Augen nicht: Wie gewohnt wollte er kürzlich auf seiner Lieblingsbank zwischen zwei Ahornbäumen in der Viktoriastraße in Berg Platz nehmen. Doch Schatten spendeten diese nicht mehr – Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs hatten die Ahorne beschnitten. Auf den ersten Blick sehen die beiden Kronen nun recht nackt aus, viele Zweige sind der Schere zum Opfer gefallen. „Ein Frevel“, findet der Mann. Die Bäume seien völlig entlaubt worden, beiden seien nun „Krüppel“. Der Mann spricht von einem „Schildbürgerstreich“ und wendet sich in seiner Wut ans Landratsamt. „Dürfen die das?“, fragt er dort. Und liefert die Vermutung gleich mit: „Das ist verboten.“
Doch ganz so einfach ist es nicht. In der Neu-Ulmer Behörde will man sich auf Anfrage zu dem konkreten Fall zwar nicht äußern – verweist aber auf das Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39. Dort ist zunächst zu lesen, es sei verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes (...) oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder stark zu stutzen. Allerdings gibt es auch eine ganze Reihe von Ausnahmen. Eine davon greift für die beiden Kugelahorne in Berg.
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