Bergung der MS Donau: Landratsamt und Stadtwerke einigen sich
Im Januar 2017 wurde die havarierte MS Donau aus dem Wasser gehoben. Nun haben sich Landratsamt und Stadtwerke hinsichtlich der Kosten geeinigt.
Der Rechtsstreit um das Ausflugsschiff MS Donau ist gütlich beigelegt. Das Landratsamt Neu-Ulm und die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) einigten sich auf einen Vergleich. Demnach bezahlen die SWU 41.000 Euro an das Landratsamt. Das sind rund 61 Prozent der gesamten Kosten der Bergungsaktion vom 27. Januar 2017 in Höhe von 67.000 Euro. Damit sind alle etwaigen und weiteren Ansprüche des Landratsamtes abgegolten.
Im vorangegangenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hatten die SWU dagegen geklagt, dass das Landratsamt Neu-Ulm von ihnen die Bergungskosten für die auf Grund gelaufene MS Donau verlangt hatte (Lesen hier den Artikel von der Gerichtsverhandlung). In der mündlichen Verhandlung Ende März erklärten die Beteiligten, Vergleichsgespräche führen zu wollen. Die zunächst gesetzte Frist bis 23. April wurde vom Gericht verlängert.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.