Bierakademie-Räuber zu Haft verurteilt
Drei junge Männer hatten die Ulmer Gaststätte bewaffnet überfallen, waren aber vom Wirt in die Flucht geschlagen worden. Die Strafen fallen unterschiedlich aus.
Drei junge Männer sind von der Jugendkammer des Ulmer Landgerichts zu empfindlichen Strafen verurteilt worden. Sie hatten im Februar vergangenen Jahres kurz vor der ein Uhr nachts die Gaststätte Bierakademie überfallen. Sie waren allesamt maskiert und mit Schreckschusspistolen und sowie einem Messer bewaffnet. Vom Wirt und einer Thekenkraft forderten sie die Tageseinnahmen. Doch die Überfallenen zeigten sich von den Tätern wenig beeindruckt und schlugen diese in die Flucht. Hals über Kopf rannten die Täter aus der Gaststätte, wobei sie beim Rennen mit ihren Pistolen noch in Richtung der Verfolger schossen, um sie auf Distanz zu halten. Wenig später wurden die Angeklagten im Alter von 18, 19 und 24 Jahren von der Polizei festgenommen.
Ulm: Junge Männer haben Gaststätte Bierakademie überfallen
Vier Sitzungstage benötigte die Große Jugendkammer für die Beweisaufnahme, bevor jetzt das Urteil fiel. Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlichem Führen einer Schusswaffe muss der mutmaßliche Anführer der Gruppe die Tat mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten büßen. Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten nach dem Jugendrecht verurteilt, wobei die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung für die Dauer von sechs Monaten einem gesonderten Beschluss vorbehalten bleibt, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung. Der dritte im Bunde muss unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten absitzen.
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