Memmingen Weitere sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis muss der 39 Jahre alte Kurierfahrer Samir H., der Anfang März 2011 in Unterfahlheim einen Autohändler angeschossen hat. Weitere insofern, als H. bis Mai 2015 wegen vorausgegangener Strafen, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt waren, in Haft sitzt. Erst nach Verbüßung dieser Strafen wird das am Freitag verhängte Urteil des Landgerichts Memmingen vollstreckt.
Nach Abschiebung sofort zurück nach Ulm
Samir H., ein notorischer Autodieb, war nach der teilweisen Verbüßung einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren am 14. Februar vergangenen Jahres in seine Heimat Bosnien abgeschoben worden. Eine Woche später war er aber bereits wieder in Ulm, um angeblich seine Söhne zu besuchen.
Eigentliches Motiv, so die Feststellung der Ersten Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Brigitte Grenzstein, war aber, dass er eine Rechnung mit einem 38 Jahre alten Autohändler offen hatte. Der Angeklagte hatte diesem vor Jahren insgesamt drei Autos gestohlen. Mehr oder weniger durch Zufall fand der Händler seine Limousinen aber im Ulmer Donautal wieder, wo sie auf die Verschiebung nach Bosnien warteten.
Dank dieser Entdeckung konnte Samir H. festgenommen und später vom Landgericht Ulm zum zweiten Mal zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt werden.
Verdienstausfall im Knast
Während der Zeit hinter Gittern entging H. jede Menge Geld, da er naturgemäß keine Möglichkeit hatte, Autos zu klauen. Diesen Verdienstausfall wollte er nach Ansicht des Gerichts von dem Autohändler zurückholen.
Vermutlich um seinen Forderungen Nachdruck verleihen zu können, besorgte er sich in dunklen Kanälen eine halb automatische Pistole serbischen Ursprungs.
Kaum zurück in Ulm, stahl er mit seiner bewährten Masche zunächst an der Neu-Ulmer Industriestraße einen Audi A4. Wie bei den vorausgegangenen Diebstählen gab er sich als Kaufinteressent aus. Bei der Inspektion des Fahrzeugs tauschte er unbemerkt den Zündschlüssel gegen ein ähnlich aussehendes Exemplar aus. In der Nacht brauchte er dann nur noch in das Auto einzusteigen und davonzufahren.
Sein Plan beinhaltete auch, den Autohändler zu überrumpeln, um ihm Geld abzunehmen. Dazu wollte er zunächst in dessen Werkstatt einbrechen. Da er bis dahin nur theoretische Einbrecherkenntnisse hatte, die er sich im Knast angeeignet hatte, beraumte er zuvor praktische Übungen an: an der Von-Ensingen-Realschule in Ulm und der Oberfahlheimer Grundschule. Da er schon mal in den Gebäuden war, ließ er auch Beute mitgehen – „damit es wie ein richtiger Einbruch aussieht“.
Nach Einbruch in der Werkstatt aufgelauert
Am Rosenmontag 2011 schritt er dann zur eigentlichen Tat. Gegen 10.30 Uhr kam der Autohändler in seine Werkstatt, in die der bewaffnete Angeklagte eingestiegen war und dort seit Stunden lauerte. Möglicherweise wollte Samir H. sein Opfer fesseln, um Geld zu erpressen – jedenfalls hatte er Kabelbinder mitgebracht, die zu einer Art Handschellen geflochten waren.
Dazu kam es aber nicht, denn es entwickelte sich auf der Stelle ein Nahkampf, in dessen Verlauf sich ein Schuss aus der Pistole löste, der knapp am Bauch des Angeklagten vorbeiging und das Opfer in Oberarm und Schulter traf.
Die Kammer urteilte, dass der Angeklagte nicht in „Tötungsabsicht“ gehandelt habe – hätte H. den Händler erschießen wollen, hätte er das ganz einfach tun können. Samir H. sei es von Anfang an nur um Geld gegangen.
Der getroffene Autohändler stolperte, rappelte sich aber sofort wieder auf und versuchte, den Schützen in der Werkstatt einzusperren. Das misslang auch deshalb, weil Samir H. damit drohte, Komplizen würden Frau und Kinder des Autohändlers kidnappen.
Autohändler hatte Todesangst
Der Händler bot in seiner Todesangst H. 8000 Euro an, mehr habe er nicht. Beide setzten sich daraufhin in den Audi Q7 des Autohändlers, der Verletzte am Steuer, der bewaffnete H. auf dem Beifahrersitz. In der Rastanlage Leipheim ließ H. sein Opfer aussteigen. Als der Autohändler nicht wieder zurückkam, verschwand H. mit dem teuren Geländewagen, der sich ja auch versilbern ließ. Über Umwege, die mittlerweile eingerichteten Straßensperren der Polizei umgehend, fuhr er ins Ulmer Blautal-Center, um Geschenke für seine Söhne zu kaufen. Geld hatte er mittlerweile genug: Der Autohändler hatte in der Mittelarmlehne über 30000 Euro deponiert, weil er einen gebrauchten Lkw kaufen wollte.
Dort wurde er überrumpelt – von der Polizei, die in der Tiefgarage den Q7 gefunden hatte.
Schwierige Wahrheitsfindung der Kammer
In dem Prozess erwies sich die Wahrheitsfindung für die Kammer als äußerst schwierig: Sowohl der Täter in seinem anfänglichen Geständnis als auch das Opfer als Zeuge machten Angaben, die nicht der objektiven Wahrheit entsprachen. Beispielsweise behauptete Samir H., er habe in der Vergangenheit geschäftliche Kontakte zu dem Autohändler gehabt – eine glatte Lüge, die „Kontakte“ beschränkten sich darauf, dass H. dem Mann drei Autos stahl.
Auch das Opfer machte Angaben, die in der Verhandlung von Gutachtern widerlegt wurden.
Ermittlungspannen der Kriminalpolizei
Die falschen Angaben wurden flankiert von Ermittlungspannen der Kripo: Eine Diskette mit Aufnahmen der Überwachungskamera auf der Rastanlage Leipheim war zunächst laut Polizei nicht mehr brauchbar. Als sich am zweiten Prozesstag herausstellte, dass die Diskette seit einem Jahr unangetastet in einer Schublade liege, wurde die Kripo beauftragt, die Bilder zu beschaffen – mit dem Ergebnis, dass die Diskette von einem Beamten beim Datentransfer zerstört wurde. „Irrungen und Wirrungen“ nannte Richterin Grenzstein diese Dinge.
Anstatt wegen versuchten Mordes verurteilte die Kammer Samir H. mangels Nachweis einer „Tötungsabsicht“ wegen schweren Raubes und der anderen, vergleichsweise weniger bedeutsamen Delikte, zu sieben Jahren und drei Monaten Haft. In ihrer Urteilsbegründung ging Vorsitzende Grenzstein auch auf die psychischen Folgen ein, die der Überfall beim Opfer hinterlassen hat und unter denen auch die gesamte Familie zu leiden habe. Sie sprach von einem „Albtraum, wie es schlimmer nicht geht“.