Dem Ost-Ampelmännchen in Neu-Ulm droht das Aus
In der Stadt gibt es 21 Fußgängerampeln, auf denen die Figur mit Hut „Gehen“ oder „Stehen“ anzeigt. Das widerspricht den Vorschriften – und bringt die Stadt in Erklärungsnöte.
Fünf Jahre lang blieb es in Neu-Ulm unbehelligt: das Ost-Ampelmännchen. Zuverlässig signalisierte es Fußgängern, ob sie über die Straße gehen dürfen oder warten müssen. An insgesamt 21 Ampeln ersetzte die etwas korpulente Figur mit Hut die herkömmlichen „West-Männchen“, beispielsweise in der Bahnhofstraße an der Glacis-Galerie, in der Gartenstraße bei der Post oder in der Friedenstraße. Doch jetzt ist der Mann mit Hut ins Dickicht der Bürokratie geraten. Ihm droht das Aus. Denn in Bayern ist das Ost-Ampelmännchen offiziell nicht erlaubt. Die Regierung von Schwaben bekam Wind von den Umtrieben in Neu-Ulm, deshalb gerät die Stadt nun in Erklärungsnöte.
Wie ein Ampelmännchen auszusehen hat, steht in der Richtlinie für Signalanlagen (Rilsa), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit Sitz in Köln herausgegeben wird. Demnach sind bundesweit die alten West-Ampelmännchen oder die noch etwas abstrakteren und schlankeren Euro-Männchen als amtliches Symbol an Fußgängerüberwegen vorgeschrieben. Im Einigungsvertrag wurde den neuen Bundesländern aber zugestanden, dass sie die Ost-Ampelmänner weiter verwenden dürfen. Und so überlebte die Figur, die in den 60er Jahren von dem Verkehrspsychologen Karl Peglau entworfen wurde, die DDR um viele Jahre. Auch in den alten Bundesländern wird sie fast überall geduldet. Nicht so in Bayern.
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