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Ulm
03.08.2018

Der Rucksack war randvoll mit Kokain und Heroin

Ein mutmaßlicher Drogenschmuggler muss sich vor Gericht verantworten.
Foto: Stefan Puchner

Ein mutmaßlicher Drogenschmuggler verhielt sich im Zug nicht gerade unauffällig. Nun steht er vor Gericht.

An diesem 3. Februar 2018 lief für einen professionellen Drogenkurier alles schief. Mit einem Rucksack randvoll mit Kokain und Heroin im Wert von über 100 000 Euro vollbepackt wollte er sturz betrunken von Dortmund in seine Heimatstadt Saarbrücken mit dem ICE fahren, stieg aber in den Zug nach München ein. Dort belästigte er alkoholbedingt weibliche Fahrgäste und machte soviel Radau, nachdem der ICE Stuttgart passiert hatte, dass der Zugführer die Bundespolizei alarmierte, die den Angeklagten auf Ulmer Hauptbahnhof in Empfang nahm. Jetzt wurde der mehrfach vorbestrafte Mann von der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Ulm zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem werden die 10 000 Euro, die man bei ihm in der Wohnung fand, als inkriminiertes Geld eingezogen. Die Scheine waren im Tiefkühlfach seines Kühlschrankes versteckt.

Sowohl bei den polizeilichen Vernehmungen als auch in der jetzigen Verhandlung machte der 51-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft keine Angaben und nutzte das ihm zustehende Verweigerungsrecht. Zu seiner Person gab er allerdings Auskunft. Der zuletzt arbeitslose Saarbrücker ist deutscher Staatsbürger und stammt aus der Stadt Georgiewka in Kasachstan. Nach seinem Wehrdienst siedelte er mit seiner Frau nach Deutschland um, arbeitete hier zunächst in einer Schokoladenfabrik dann als Zeitarbeiter. Zu seinem massiven Alkoholkonsum kam im Lauf seines Leben die Drogensucht hinzu, die er offensichtlich durch verbotenen Einfuhr und Handel von Kokain und Heroin finanzierte. Zuletzt wurde er dafür zu einer dreijährigen Haftstrafe vom Landgericht Saarbrücken verurteilt, die er in einer geschlossenen Entzugsanstalt verbrachte. Die Anklage umfasste damals insgesamt 190 Fälle wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel.

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