Derbe Worte bringen Frau vor Gericht
Auf einer Eigentümerversammlung eskaliert der Konflikt zwischen einer 56-Jährigen und ihrem Nachbarn.
Darf man zu einer anderen Person „Leck mich am Arsch“ sagen? Mit dieser Frage hatte sich Richter Remo Fratantonio am Mittwoch bei einem Zivilverfahren am Amtsgericht Neu-Ulm auseinanderzusetzen. Die Ursache des Konflikts zwischen dem Kläger, einem 68 Jahre alten Wirtschaftsingenieur im Ruhestand, und der Beklagten, einer 56-jährigen alleinerziehenden Mutter, liegt allerdings viel tiefer.
Im Kern geht es um einen undichten Balkon, der zur Wohnung der 56-Jährigen in Neu-Ulm gehört. Seit 2008 gebe es dieses Problem, sagte der 68-Jährige, der mit seiner Frau die Wohnung darunter bewohnt. Schwallartig falle immer wieder Wasser auf seine Terrasse, auf die gewaschene Wäsche und in die Wohnung, schilderte er und warf der Nachbarin vor, mit Absicht Wasser von ihrem Balkon auf seinen zu kehren. Dass der Balkon dringend reparaturbedürftig ist, stritt die 56-Jährige gar nicht ab. Doch der 68-Jährige schieße immer wieder quer und verhindere, dass es gerichtet werde, schilderte sie. Mit den vier anderen Parteien im Haus komme sie hingegen bestens klar.
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