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Ulm
04.04.2014

Die letzten Fragen schmerzen

Begleitung auf dem letzten Weg: Hospize und Palliativ-Stationen bieten todkranken Patienten Linderung und Aufmerksamkeit. Doch aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Foto: Rainer Jensen/dpa

Ein Sterbehilfe-Prozess erregt derzeit in Ulm bundesweites Aufsehen. Auch das Theater widmet sich mit „Der gute Tod“ dem Thema, das vor allem den Hauptdarsteller bewegt.

Dramaturg Daniel Grünauer ist von dem zufälligen Zusammentreffen beeindruckt. „Es ist ein Glücksfall, wenn das Theater bei so einem Thema so nah an der Realität ist.“ Er selbst entdeckte das Stück vor drei Jahren in Regensburg – und erlebte dabei nach eigenen Angaben einen „Aha-Moment“. Denn das Stück, dessen Titel die wörtliche Übersetzung des griechischen Begriffs „Euthanasie“ ist, sei auch ohne den Ulmer Prozess schon hochaktuell. Denn die Debatten um das Für und Wider der Sterbehilfe flammen derzeit überall in Europa auf – zuletzt etwa in Belgien, wo nach einem Gerichtsurteil nun auch Kinder unter bestimmten Bedingungen den begleiteten Weg in den Tod wählen können.

„Der gute Tod“ spielt in den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe, also die gezielte Herbeiführung des Todes auf Wunsch einer Person, schon seit 2002 legal ist – wenn sie ein Arzt unter Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltskriterien leistet. Eine ähnliche Rechtslage gibt es in Europa sonst nur noch in Belgien und Luxemburg. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, auch wenn die politische Debatte darüber zuletzt wieder in Gang gekommen ist. Vielleicht auch eine Frage des Zeitgeistes. Dramaturg Daniel Grünauer: „Durch die Errungenschaften der Medizin ist es heute möglich zu bestimmen, wann ein Kind auf die Welt kommt. Natürlich überlegen die Menschen dadurch auch, den Zeitpunkt ihres Todes zu planen.“

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