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Amtsgericht
01.07.2017

Dreister Diebstahl oder großes Missverständnis?

Ein Nachbars-Pärchen hütete das Haus einer älteren Frau in Pfuhl – und bediente sich an der Einrichtung. Nun muss geklärt werden, wem die Gegenstände tatsächlich gehörten

Sie kümmerten sich ums Haus, mähten den Rasen und gossen die Blumen – und stahlen offenbar den ein oder anderen Gegenstand. Das zumindest wirft die Staatsanwaltschaft einem Pfuhler Pärchen vor, das sich nun wegen Diebstahls vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten musste. Das Kuriose: Die beiden Angeklagten waren nicht nur die Nachbarn der älteren Frau, der das Haus gehörte, sondern waren eng mit ihr befreundet.

Doch genau darin liegt nun das Problem: Das Paar gab zwar zu, Gegenstände aus dem Haus der Frau genommen, aber nicht gestohlen zu haben. Dabei handle es sich um eine Wanduhr, die der Angeklagte selbst hergestellt und der Frau geschenkt hatte, und um Gartengeräte, die er für seine Arbeit rund ums Haus benötigte. Mit einem Zweitschlüssel, den die Eigentümerin dem Paar überlassen hatte, seien die Nachbarn ins Haus gelangt. Damit hätte das Paar ein- und ausgehen können, wie es wollte. Der 44-Jährige kenne die Eigentümerin schon seit über einem Jahrzehnt: „Ich hatte ein Verhältnis zu ihr wie zu einer Oma.“

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