
El Masris Frau will nur 400 Euro zahlen
Neu-Ulm Die Frau von Khaled El Masri wehrt sich weiter gegen die Höhe eines Strafbefehls, den das Amtsgericht Neu-Ulm gegen sie verhängt hat. Demnach sollte die Hartz-IV-Empfängerin 40 Tagessätze zu 15 Euro, also 600 Euro, bezahlen, weil sie im vergangenen Jahr zwei führende Beamte des Polizeipostens in Senden als "Schweine" bezeichnet hat. Dies ist der sechsfachen Mutter zu viel, weshalb sie Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes eingelegt hat. Zehn Euro pro Tagessatz, also 400 Euro, seien genug. Gestern hätte es vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht zu einer Verhandlung kommen sollen. Weil sich aber der Einspruch ausschließlich auf die Höhe des Tagessatzes bezogen hatte, wird über den Einspruch auf dem Beschlussweg entschieden. Aycha El Masri war vor Gericht nicht erschienen, lediglich ihr Ulmer Rechtsanwalt Manfred Gnjidic erklärte im Anschluss an den abgesetzten Termin, worum es seiner Mandantin geht.
In dem Verfahren geht es um die Beleidigung von zwei Polizisten. Die beiden waren Anfang September zusammen mit weiteren Kollegen zur Sendener Wohnung von Khaled El Masri gefahren, um den Deutsch-Libanesen abzuholen. Grund: El Masri hatte in den Tagen zuvor Schriften verteilt, in denen er Mitarbeiter einer Handwerker-Firma, die er für Agenten des amerikanischen Geheimdienstes CIA gehalten hatte, bedrohte. Deshalb sollte er auf behördliche Anordnung ins Bezirkskrankenhaus Günzburg zur psychiatrischen Begutachtung gebracht werden. Während des Polizeieinsatzes beschimpfte El Masris Frau zwei führende Beamte mehrfach als "Schweine". Das wollten sich die beiden Polizisten nicht bieten lassen und zeigten die Frau wegen Beleidigung an.
Die Richterin am Neu-Ulmer Amtsgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Bezieherin von Hartz IV will aber nur 400 Euro bezahlen. (rost)
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