Elchinger wollen neue Richtlinien für Zuschüsse
Kritik an Absage von Awo-Antrag
Mit fast 16000 Euro will die Gemeinde Elchingen im kommenden Jahr Vereine und Organisationen bezuschussen. Ein von der Verwaltung abgelehnter Antrag der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Elchingen über einen Zuschuss von 500 Euro für eine 3000 Euro teure Reparatur am Sozialmobil löste im Gemeinderat eine Diskussion aus. Sie mündete schließlich in einem Antrag mehrerer Räte, um die Zuschussrichtlinien allgemein zu überarbeiten.
Gemeinderat Josef Kletting (UFWG) wollte wissen, warum der Awo-Antrag, der fristgerecht und formal richtig eingereicht worden sei, den Räten nicht vorgelegt, sondern von der Verwaltung abgelehnt wurde. „Warum wird die Awo, die so viel für die Lebensqualität unserer älteren Bürger tut, so ungleich behandelt“, fragte Kletting sichtlich empört an die Adresse von Bürgermeister Joachim Eisenkolb und an die des geschäftsleitenden Beamten Peter Botzenhardt. Weil die Richtlinien eine Bezuschussung von Reparaturkosten von Fahrzeugen nicht zuließen, antwortete Botzenhardt. Dann müsse man eben eine Ausnahme machen, so die Gegenrede. Die Gemeinde solle die Sozialarbeit unterstützten, anstatt sie zu erschweren, meinte Kletting. Unterstützt wurde er von Karl Mayer (CSU), der bemerkte, dass es solche Ausnahmen bis 10000 Euro gebe. Er warb für die Seniorenarbeit der Awo und bemerkte in Bezug auf das von der Gemeinde vorgelegte Seniorenkonzept, dass die älteren Menschen „Hilfe im Alltag statt Konzepte auf dem Papier“ bräuchten. Er beantragte wie auch Karin Batke (UFWG) eine Änderung der Zuschussrichtlinien, damit die ehrenamtliche Arbeit der Awo adäquat unterstützt werden könne und man der ehrenamtlichen Arbeit der Vorsitzenden der Wohlfahrt, Angelika Fleischmann, nicht wie bisher „die kalte Schulter“ zeige. Achim Götz (CSU) schlug vor, das Awo-Engagement statt mit einer Statutenänderung – „die Begehrlichkeiten wecken könnte“ – mit einer außerordentlichen Bezuschussung anzuerkennen. Bürgermeister Eisenkolb wies darauf hin, dass ein Antrag zur Änderung der Zuschussvergabe schriftlich eingereicht werden müsste. Nur dann könne der vom Rat offiziell behandelt werden.
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