Erlaubt die Stadt Senden zu wenige Wahlplakate?
Plus Die Bezirksverbände von CSU und SPD wollen mehr Plakate aufhängen. Um das zu erreichen, haben sie das Verwaltungsgericht eingeschaltet.
In Senden gibt es zu wenige Möglichkeiten, um für die Bezirks- und Landtagswahl zu werben. Das sagen CSU-Bezirksverband und SPD-Bezirk in Schwaben. Stellvertretender SPD-Bezirksvorsitzender Karl-Heinz Brunner geht einen Schritt weiter: „Es ist nicht nur eine deutliche Einschränkung des Rechts auf Wahlwerbung, sondern fast schon ein Verbot der Werbung.“ Grund des Ärgers ist die städtische Plakatierungsverordnung, die der Stadtrat beschlossen hat: Pro Plakatwand gibt es zwölf Plätze – jede Partei darf einen davon bekleben.
Karl-Heinz Brunner: Es geht um Personen, nicht um Parteien
Herbert Pressl, CSU, ist der Ansicht, dass die Stadt damit gegen gültige Vorschriften aus dem Innenministerium verstößt. Diese besagen laut Pressl, dass kleineren Parteien ein Fünftel einer Werbefläche zusteht und größeren maximal vier- bis fünfmal so viel. „Wir fordern vier Plakate pro Wand, für jeden Kandidaten eines“, sagt Pressl. Es könnten sich nicht vier Leute eines teilen. Und es gehe, so verdeutlicht Brunner, bei der aktuellen Wahl „um Personen, nicht um Listen oder Parteien“. Soll heißen: „Jeder Kandidat sammelt seine persönlichen Stimmen, da muss er auch die Chance bekommen, angemessen für sich werben zu können“, sagt Brunner.
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