Erst Diamanten, dann Drogen
Rauschgiftschmuggler müssen ins Gefängnis
Dass Drogenhandel kein Kava-liersdelikt ist, demonstrierte jetzt die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Ulm nach sechstägiger Beweisaufnahme. Zwei Männer im Alter von 31 und 28 Jahren wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der jüngere Hauptangeklagte muss acht Jahre und neun Monate hinter Gittern verbringen, sein 31-jähriger Komplize sieben Jahre und neun Monate. Ein dritter Täter war vorher in einem abgetrennten Verfahren wegen Rauschgifthandels zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Das Trio hatte im Raum Ulm und Göppingen zwischen 2016 und Juli 2019 einen lukrativen Rauschgifthandel getrieben, der für die Männer ein kleines Vermögen abwarf. Doch wie in den meisten Fällen kamen die Ermittler der Kripo den Männern auf die Spur und fanden heraus, dass mit 5,5 Kilogramm Amphetamin, 245 Gramm Kokain, 2100 Ecstasy-Tabletten sowie 3,7 Kilogramm Marihuana gehandelt worden war. Insgesamt machten sich die Dealer laut Beweisaufnahme in 26 Fällen schuldig. Die Ware bezogen die Männer in den Niederlanden. Wie bei der Beweisaufnahme zur Sprache kam, hätte es beispielsweise der 31-jährige Angeklagte überhaupt nicht nötig gehabt, sich mit kriminellen Machenschaften zu bereichern. Er verdiente als Diamantenhändler in den Niederlanden und an der Börse genügend Geld, um sich ein gutes Leben zu finanzieren. Aber irgendwie fand er einen Reiz an den verbotenen Ge-schäften mit dem Rauschgift und wollte mit seinen Kumpels in Ulm und Göppingen einen hochprofessionellen Handel aufziehen.
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