Forderung: Schluss mit dem Corona-Wirrwarr in Ulm und Neu-Ulm
Mit einem länderübergreifenden Vorstoß wollen die regionalen Handelskammern einheitliche Regelungen.
Die Unterschiede der Corona-Verordnungen in Bayern und Baden-Württemberg sorgten in den vergangenen Wochen für Verwunderung: Innengastronomie in Ulm offen, in Neu-Ulm geschlossen. Eisverkauf in Neu-Ulm erlaubt. Aber nicht in Ulm. Mit derartigen Verwirrungen soll jetzt Schluss sein: Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus Ulm und Augsburg fordern bei Corona-Maßnahmen Gleichklang zwischen den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg künftig Gleichklang.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen in Ulm und Neu-Ulm
Die benachbarten IHKs sehen in einem möglichst einheitlichen Vorgehen bei den Lockerungen von Anti-Corona-Maßnahmen Vorteile für alle Beteiligten. Den Vertretern beider IHKs zufolge kann die Politik so gleich drei Ziele erreichen: die Akzeptanz in staatliche Entscheidungen stärken, den Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen bieten und den Bürgern unnötige Wege ersparen.
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