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  3. Neu-Ulm/Nersingen: Gemeinsames Gewerbegebiet unter Dach und Fach

Neu-Ulm/Nersingen
24.08.2017

Gemeinsames Gewerbegebiet unter Dach und Fach

Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (links) und Nersingens Bürgermeister Erich Winkler unterzeichneten den Zweckvertrag.
Foto: Horst Hörger

Neu-Ulm und Nersingen haben in einer Zweckvereinbarung festgelegt, wer welche Aufgaben beim Areal an der A7 übernimmt.

Das erste quasi gemeinsame Gewerbegebiet von Neu-Ulm und Nersingen ist jetzt offiziell besiegelt: Gestern unterzeichneten Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg und Nersingens Bürgermeister Erich Winkler eine entsprechende Zweckvereinbarung. Demnach wird das Gebiet „Riffelbank“, das auf Burlafinger Gemarkung liegt, an das bestehende Nersinger Gewerbegebiet „An der A7“ angeschlossen. Im Vertrag haben Stadt und Gemeinde genau geregelt, wer welche Aufgaben auf dem insgesamt fast 120000 Quadratmeter großen Grundstück übernimmt.

Neu-Ulm ist laut Vereinbarung unter anderem für die Erschließung des Gewerbegebiets „Riffelbank“ zuständig – finanziell sowie baulich. Die Gebiete sollen durch eine etwa 100 Meter lange Straße ausgehend vom bereits existierenden Wendehammer auf Nersinger Grund verbunden werden. Erst danach will der Stadtentwicklungsverband entscheiden, welche Unternehmen auf das Areal ziehen. Ebenfalls kümmert sich die Stadt um den Unterhalt der Erschließungsstraße und beteiligt sich an den Unterhaltskosten für die bereits von Nersingen gebaute Verbindungsstraße zur B10.

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