Hochschul-Präsidentin wehrt sich gegen Vorwürfe
Uta M. Feser will von Machtkampf nichts wissen und erklärt, warum die Wahl eines Dekans verhindert wurde
Mit „großer Verwunderung“ hat die Präsidentin der Hochschule Neu-Ulm, Uta M. Feser, gestern auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe reagiert. Von einem Machtkampf könne keine Rede sein, ebenso wenig von einem schief hängenden Haussegen in der Bildungseinrichtung.
Hintergrund der Diskussion ist die Wahl des Dekans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, die im Juli (wie berichtet) überraschend abgeblasen worden war. Die Hochschulleitung – ihr gehören neben Feser die zwei Vizepräsidenten sowie der Kanzler an – hatte eine Wahlliste, auf der mit dem amtierenden Dekan Michael Grabinski nur ein einziger Kandidat aufgeführt war, abgelehnt und damit die Wahl verhindert.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Anlage zum Kommentar vom 11.08.2016 um ca. 13.15 Uhr
Sind das wirklich die Gründe?
Im obigen Artikel werden zwei Gründe genannt, warum die Hochschulleitung die Wahl verhindert hat:
1. Das anhängige Disziplinarverfahren (Hauptgrund)
2. Kein Konzept zur Weiterentwicklung der Fakultät
Diese Gründe erscheinen nur auf den ersten Blick logisch zu sein:
a) Das Disziplinarverfahren ist weder abgeschlossen noch gibt es eine Verurteilung. Somit gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Mit anderen Worten erfolgt hier eine Vorverurteilung. Sollte es innerhalb des Verfahrens Verdächtigungen geben, so dass die Hochschule Schaden nehmen könnte, so wäre es die Pflicht der Hochschulleitung hier einzugreifen. Das Disziplinarverfahren läuft nämlich schon seit Februar 2015, also rund eineinhalb Jahre. Warum sind die nächsten drei Jahre so kritisch?
b) Am 07.07.2016 fand eine Anhörung der Dekanskandidaten statt, aufgrund welcher die Hochschulleitung entscheiden wollte, ob sie ihr Einvernehmen erteilt. Warum wurde ich dazu überhaupt eingeladen, wenn das Disziplinarverfahren eine Kandidatur (vermeintlich) ausschließt?
c) Warum fordert die Hochschulleitung ein Konzept, wie die Fakultät entwickelt werden soll? Die Hochschulleitung wählt den Dekan oder die Dekanin doch gerade nicht. Der Fakultätsrat wählt den Dekan oder die Dekanin. Dieser könnte ein Konzept fordern. Oder meint die Hochschulleitung, dass der Fakultätsrat intellektuell nicht in der Lage ist, sich seinen Dekan auszuwählen?
d) In der Vorstellung am 07.07.2016 habe ich ausdrücklich vorgestellt, was ich bisher getan habe, und was ich in der nächsten Amtszeit tun möchte. (Für Interessierte ist die Rede als pdf angefügt) Dort ist auch dargelegt, warum ein Konzept, wie es sich (vermutlich) die Präsidentin wünscht, aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Michael Grabinski