Horror-Unfall im Nebel: Urteil ist rechtskräftig
Im Prozess um den Horror-Unfall im Nebel an Neujahr 2013 hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.
Ein 46-jähriger Mann aus dem Kreis Neu-Ulm war am 5. November vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er war an Neujahr kurz nach 1 Uhr mit seinem Audi Q7 mit einer Geschwindigkeit von etwa 170 Stundenkilometern bei dichtem Nebel in eine Unfallstelle gefahren. Ein 80-jähriges Ehepaar und ein 20-jähriger Autofahrer wurden getötet. Dem tödlichen Zusammenstoß waren mehrere Unfälle auf der B30 bei Gögglingen vorangegangen. Insgesamt wurden bei der damaligen Massenkarambolage mit zwölf beteiligten Fahrzeugen 13 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt.
Dem Audifahrer war an Neujahr ein 31-jähriger Mercedesfahrer aus Ulm im Abstand von etwa 50 Metern mit hoher Geschwindigkeit gefolgt. Er prallte gegen den Q7. Die Frau des 46-Jährigen erlitt ein Schleudertrauma, die Kinder auf dem Rücksitz blieben unverletzt. Die Frau des Mercedesfahrers verletzte sich am Sprunggelenk. Beide Angeklagte waren von Silvesterfeiern gekommen. Der 31-Jährige war in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung erreichen und ging deshalb in Berufung. Sie hielt die hohe Geschwindigkeit der Angeklagten bei Dunkelheit und Nebel für rücksichtslos – auch wenn damals an dieser Stelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung galt, erst nach dem Horror-Unfall wurde Tempo 120 vorgeschrieben.
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