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  3. Natur: Hunde sollten in Wald und freier Flur angeleint werden

Natur
10.06.2020

Hunde sollten in Wald und freier Flur angeleint werden

Die Untere Jagdbehörde empfiehlt: Wer seinen Hund außerhalb geschlossener Ortschaften spazieren führt, sollte ihn anleinen.

Die Untere Jagdbehörde mahnt, dass neugeborene Wildtiere gefährdet sind. Haltern drohen hohe Geldbußen

Hundehalter sollten ihre Hunde nicht frei und unbeaufsichtigt umherlaufen lassen. Vor allem im Wald und auf freier Flur sollten die Vierbeiner nur angeleint spazieren geführt werden, damit sie nicht herumstreunen und so eventuell zu wildern beginnen. Besonders die gerade geborenen Wildtiere sind derzeit stark gefährdet. Darauf weist die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm hin.

Hundebesitzer, die ihren Hund unbeaufsichtigt in Jagdrevieren frei umherlaufen lassen, machen sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus sind Jagdschutzberechtigte nach dem Jagdrecht grundsätzlich befugt, sichtlich wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und es gefährden können. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Hund sich auf der Fährte des Wildes befindet, dem Wild auf dieser Fährte nachgeht oder es bereits hetzt – sei es in oder außer Sichtweite.

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