Dass der Stadtrat ihr Bürgerbegehren abgelehnt hat, entmutigt die Nuxit-Gegner nicht. Der Beschluss stachelt sie eher noch an.
Das Bürgerbegehren „Nuxit? So geht’s net!“ ist gescheitert. Mit der Feststellung des Neu-Ulmer Stadtrats, dass der Antrag rechtlich unzulässig sei, ist diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung wahrscheinlich vom Tisch. Zwar überlegen sich die Initiatoren noch, ob sie rechtlich gegen den Beschluss vorgehen. Doch der Gang vors Verwaltungsgericht und möglicherweise in die nächste Instanz dürfte mühselig werden, und die Erfolgsaussichten sind vage.
Damit hat der Stadtrat erreicht, was er wollte: Die Bürger sollen nicht über die Kreisfreiheit Neu-Ulms entscheiden. Für alle, die sich in der Sache engagiert haben, ist das eine herbe Enttäuschung. Beide von der Stadt beauftragten Gutachter listen eine Reihe von rechtlichen Mängeln in dem Bürgerbegehren auf. Eine von der FDP-Fraktion kurzfristig in Auftrag gegebene Stellungnahme einer dritten Kanzlei kommt jedoch zu ganz anderen Schlussfolgerungen und erklärt das Begehren für zulässig. Das zeigt, dass es in den bemängelten Punkten durchaus Interpretationsspielraum gibt.
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