Jugendliche Brandstifter müssen für versuchten Mord büßen
Gericht sieht es als erwiesen an, dass zwei jugendliche Heimbewohner ein Dreifamilienhaus in Schelklingen aus Frust angezündet haben.
Zwei Bewohner einer Jugendhilfeeinrichtung im Alb-Donau-Kreis sind am Montag von der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Während der gesamten Verhandlungszeit war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Am Nachmittag informierte das Landgericht in einer Pressemitteilung über das Urteil. Der jüngere der beiden damals 16 und 17 Jahre alten Angeklagten wurde demnach wegen versuchten Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer Brandstiftung mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in drei Fällen, versuchten Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls in drei Fällen zu der Einheitsjugendstrafe von jeweils vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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