Kirche darf lesbischer Mutter nicht kündigen
Die katholische Kirche darf einer lesbischen Angestellten nicht während der Elternzeit kündigen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg heute entschieden.
Mit seiner Entscheidung lehnte das Augsburger Verwaltungsgericht die Klage einer katholischen Pfarrkirchenstiftung ab. Aus Sicht der katholischen Kirche habe die Frau zwar einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß begangen, sagte Richter Ivo Moll in der Verhandlung am Dienstag. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit außer Kraft zu setzen.
"Staatliches Recht kann mit kirchlichem kollidieren", so Moll. Auch wenn die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einen innerkirchlichen Loyalitätsverstoß darstelle, sei dieser nicht gleichzusetzen mit dem staatsrechtlichen Begriff des "besonderen Ausnahmefalls". Der müsse nämlich vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer in Elternzeit gekündigt werde.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.