Kunstvoll, aber unzulässig: Mauer muss abgerissen werden
Die Mauer an einem Hanggrundstück im Pfaffenhofener Ortsteil Beuren ist zu hoch. Der Konflikt hat eine Vorgeschichte.
Die Diskussion war kurz, der Beschluss einstimmig: Der Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates verweigerte am Montag erneut eine nachträgliche Genehmigung der längst fertiggestellten Stützmauer an einer Wendeplatte der Raingasse im Ortsteil Beuren.
Eine isolierte Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes, wie der Vorgang im Baurecht bezeichnet wird, sei unter den gegebenen Umständen nicht möglich, war sich das Gremium einig. Das heißt wohl: Der Bauherr muss das imposante und durchaus kunstvoll gestaltete Mauerwerk an der Westseite seines Grundstücks abreißen.
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