Ausgangsbeschränkung wegen Corona: Was ist zurzeit erlaubt – und was nicht?
In Bayern und Baden-Württemberg gilt seit knapp einer Woche eine Ausgangsbeschränkung: Nur, wer unbedingt muss, sollte das Haus verlassen. Ein Überblick zu ausgewählten Bereichen.
Seit knapp einer Woche gilt in Bayern die Ausgangsbeschränkung. Jeder sollte Kontakte zu anderen, mit denen er nicht zusammen in einer Wohnung lebt, „auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren“. Aus dem Haus dürfen Bürger nur aus „triftigen Gründen“. Das bayerische Innenministerium nennt mehrfach den Grundsatz: „Zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten.“
Was ist im Einzelnen erlaubt und was nicht? Und wo gibt es Unterschiede zum angrenzenden Baden-Württemberg? Ein Überblick:
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