Landkreis Neu-Ulm: Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht für Grundschüler
Bayern beschließt neue Corona-Regeln, die nicht nur Schüler betreffen. Weiterhin gibt es Verwirrung zwischen den Bundesländern. Und die Polizei meldet neue Verstöße in dieser Woche
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm, in der Grundschüler von der Maskenpflicht befreit worden waren, gilt nach Montag, 9. November, nicht mehr. Dann tritt eine neue Regel in Kraft. Grundschüler müssen ab Dienstag auch einen Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz tragen. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit. Hintergrund ist die aktuelle Schutzverordnung, die damit die Ausnahmeregelung des Landkreises Neu-Ulm aufhebt.
Der Landkreis Neu-Ulm befindet sich seit mehreren Tagen mit seinen Corona-Zahlen in der dunkelroten Stufe. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Landratsamts bei 121,6. Deshalb appelliert das Landratsamt an die Bürger, sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten, um die Fälle im Landkreis wieder zu senken.
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