Corona-Lage: Im Landratsamt Neu-Ulm gilt nun die 3G-Regel
Auch in der Neu-Ulmer Kreisbehörde müssen Besucherinnen und Besucher jetzt geimpft, genesen oder getestet sein. Was es außerdem zu beachten gilt.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage gilt die 3G-Regel jetzt auch für das Landratsamt Neu-Ulm sowie dessen Außenstellen. Das teilte die Kreisbehörde mit. Rechtliche Grundlage hierfür bilde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Bürgerinnen und Bürger haben eine gültige Impf- oder Genesenen-Bescheinigung vorzuzeigen oder einen aktuellen, negativen, maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest beziehungsweise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test. Eigenständig durchgeführte Selbsttests sind nicht ausreichend.
Spontanbesuche im Landratsamt Neu-Ulm sind nicht mehr möglich
Das Landratsamt bittet Betroffene darum, im Vorfeld des Besuches am Hauptsitz sowie den Außenstellen eine Teststation aufzusuchen, da am Landratsamt selbst keine Tests durchgeführt werden können. Eine Übersicht der Testanbieter ist auf der Homepage des Landkreises verfügbar.
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