Corona-Zahlen im Landkreis Neu-Ulm sinken weiter: Welche Lockerungen gibt es?
Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weiter unter 100, sind ab kommenden Dienstag, 1. Juni, diese Lockerungen möglich.
Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 73,6 hat der Landkreis Neu-Ulm heute zum dritten Mal in Folge den Wert von 100 unterschritten. Sollte dieser Wert am Samstag, 29. Mai, sowie am Sonntag erneut unterschritten werden, sind ab Dienstag, 1. Juni, erste Lockerungen möglich.
- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
- Private Zusammenkünfte sind mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie einem weiteren Haushalt gestattet. Es dürfen sich aber nur maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre (bis zum 14. Geburtstag) werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Das gilt dann in der Gastronomie und Kultur im Kreis Neu-Ulm
Öffnung der Außengastronomie ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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