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Landkreis Neu-Ulm
19.11.2020

Corona und die Polizei: Wenn der Kindergeburtstag zum Tatort wird

Was in normalen Zeiten die Regel ist, wird in der Pandemie zum Fall für die Polizei: Derzeit ist es nicht erlaubt zum achten Geburtstag, sieben Freunde aus verschiedenen Haushalten einzuladen.
Foto: Oliver Berg/dpa

Plus Die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung führen im Sinne des Infektionsschutzes zu außergewöhnlichen Einsätzen. Die Polizei hat es da nicht leicht.

In den wildesten Träumen hätten sich die Polizisten der Region es sich wohl nicht vorstellen können, zu Kindergeburtstagen, Taufen oder Trauerfeiern gerufen zu werden. Etwa weil - wie jüngst in Elchingen geschehen - sieben Menschen aus drei Haushalten feierten. In normalen Jahren ein eher kleines Fest. Im Jahr 2020 ist das ein Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung, die mit 150 Euro Person bestraft wird. Was macht das mit den Polizeibeamten?

„Natürlich sind solche Einsätze für unsere Einsatzkräfte nicht wirklich angenehm. Familienfeiern, egal welcher Art, auflösen zu müssen tut natürlich auch uns leid, aber gehört in dieser schwierigen Zeit nun mal auch zu den Aufgaben der Polizei“, sagt Peter Pytlik, seit Donnerstag der neue Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei. Die Zielrichtung des Einsatzes sei ja nicht die Kinder – sondern die veranstaltenden, unvernünftigen Eltern. Wie der Krumbacher betont, gingen die Polizisten „mit sehr viel Fingerspitzengefühl“ vor. Zudem seien die bestens fortgebildeten Polizeibeamten ja mitunter selbst Eltern und entsprechenden Umgang gewöhnt.

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