
Inzidenz-Wert über 200: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Mittwoch im Kreis Neu-Ulm

Zum 1. Dezember tritt in Bayern die neue Verordnung der Infektionsschutzmaßnahmen in Kraft. Für den Kreis Neu-Ulm hat das sofortige Auswirkungen.
Für den Landkreis Neu-Ulm gelten ab Mittwoch, 2. Dezember, zusätzliche Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Hintergrund ist die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag, 1. Dezember, in Kraft getreten ist. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, wenn ein Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 und 300 Fällen pro 100.000 Einwohner überschreitet.
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