Lockerungen: Das gilt in Geschäften und beim Sport im Landkreis Neu-Ulm
Plus Am Sonntag sank die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm auf einen Wert von 47,9. Einzelhändler dürfen nun wieder öffnen. Die Regeln im Überblick.
Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm unter 50 liegt, sind die Corona-Regeln am Montag gelockert worden. Unsere Redaktion hat noch einmal beim Landratsamt Neu-Ulm nachgefragt. Hier eine Übersicht über die nun geltenden Beschränkungen und Hinweise, worauf man achten muss.
Seit Montag darf der Einzelhandel wieder für den Kundenverkehr öffnen. In den Geschäften gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und Kunden müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Läden unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen pro zehn Quadratmeter einen Kunden einlassen, bei größeren Geschäften gilt diese Regel für die ersten 800 Quadratmeter, darüber hinaus muss es für jeden weiteren Kunden 20 Quadaratmeter Platz geben. Eine vorherige Terminbuchung in den Geschäften ist nicht notwendig. Betreiber müssen allerdings ein Schutz- und Hygienekonzept haben, das sie vorlegen müssen, wenn es das Landratsamt verlangt.
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