
Modegeschäft trotz Corona-Verbot geöffnet: Inhaberin droht Bußgeld

Ein Modegeschäft im Landkreis hält sich nicht an das Corona-Verbot und verkauft Bekleidung. Die Inhaberin erwartet nun ein sattes Bußgeld.
Die Inhaberin eines Modegeschäfts in Pfaffenhofen soll trotz eines aktuellen Verbots ihren Laden geöffnet und Kleidung verkauft haben. Das berichtet die Polizei. Die Inhaberin sowie auch eine Kundin müssen demnach jetzt mit einem Bußgeld rechnen.
Wie die Polizei mitteilt, stellte eine Streife am Donnerstag gegen 11.40 Uhr fest, dass das Geschäft geöffnet hatte und auch Bekleidung verkaufte. Eine Kundin, die nach dem Verlassen des Geschäfts kontrolliert wurde, räumte laut Polizei ein, dass sie dort Bekleidung gekauft hatte.
Die Ladeninhaberin erwartet nun nach Polizeiangaben eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Öffnung ihres Ladengeschäfts mit Kundenverkehr.
Im aktuell gültigen Bußgeldkatalog ist für diesen Verstoß ein Regel-Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro festgelegt. Für den Verstoß der Kundin ist ein Regel-Bußgeldsatz in Höhe von 250 Euro vorgesehen. (az)
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