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  3. Landkreis Neu-Ulm: Verstoß gegen Corona-Regeln: So teuer kann das Bußgeld werden

Landkreis Neu-Ulm
30.10.2020

Verstoß gegen Corona-Regeln: So teuer kann das Bußgeld werden

Maskenpflicht, Hygienekonzept, Mindestabstände: Wer sich nicht an die Corona-Vorgaben hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belangt werden.
Foto: Bernd Feil

Plus Eine Feier vor dem Vereinsheim, ein Kindergeburtstag mit zu vielen Gästen: Die Corona-Verstöße im Kreis Neu-Ulm häufen sich. Wie hoch fällt das Bußgeld aus?

Vor einem Vereinsheim in Obenhausen wird eine private Feier von der Polizei aufgelöst. In Pfaffenhofen sollen in einem Lokal 90 Gäste ohne Maske und Abstand gefeiert haben. Auch gegen einen Kindergeburtstag ging die Neu-Ulmer Polizei vor. Mit der steigenden Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen in der Region nehmen aufgrund der strengeren Regeln auch die Meldungen zu Verstößen gegen die Corona-Vorgaben zu. Offen bleibt dabei aber oft die Frage: Welche Folgen hat das für die Betroffenen? Wie hoch fällt das Bußgeld aus?

Der Landkreis Neu-Ulm orientiert sich hierbei an einem bayernweit vorgegebenen Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie. Darin angegeben ist je nach Verstoß das dafür vorgesehene Bußgeld. Ein einheitlicher sogenannter Regelsatz soll dafür sorgen, dass die verhängten Bußgelder miteinander vergleichbar und in der Regel auch verhältnismäßig gleich ausfallen. Die Beträge variieren dennoch zwischen 150 und 25.000 Euro. Je nach Tatbestand und Rolle des Verursachers sind unterschiedliche Summen fällig. Für die Veranstalter eines Kongresses kann das Bußgeld höher ausfallen als für einen Teilnehmer.

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