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Landkreis Neu-Ulm
03.02.2021

Vogelgrippe: Diese Vorschriften gelten jetzt im Landkreis Neu-Ulm

Weil sich derzeit die Geflügelpest oder Vogelgrippe wieder ausbreitet, müssen Geflügelhalter bestimmte Schutzmaßnahmen treffen.
Foto: Christoph Lotter

In Bayern sind mehrere Fälle von Geflügelpest nachgewiesen worden. Deshalb wurden auch für den Landkreis Neu-Ulm Schutzmaßnahmen beschlossen.

Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind bislang mehr als 600 Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Ausbruch von Vogelgrippe im Landkreis Bayreuth bestätigt

Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 29. Januar einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist laut dem Landratsamt Neu-Ulm von einem steigenden Vorkommen des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen. Dadurch bestehe ein erhöhtes Risiko, dass das Virus in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird. Besonders gefährdet seien dabei vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Sicherheitsanforderungen der Geflügelgroßbetriebe noch nicht gelten.

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