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Ulm
25.11.2016

Löwenmensch im Kampf gegen Windräder

Der etwa 40000 Jahre alte Löwenmensch gehört zu den wertvollsten Fundstücken, die in den „Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“ auf der Schwäbischen Alb entdeckt wurden. Diese Höhlen sollen jetzt zum Weltkulturerbe werden.
2 Bilder
Der etwa 40000 Jahre alte Löwenmensch gehört zu den wertvollsten Fundstücken, die in den „Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“ auf der Schwäbischen Alb entdeckt wurden. Diese Höhlen sollen jetzt zum Weltkulturerbe werden.
Foto: Alexander Kaya

Die Höhlen der Eiszeitkunst auf der Alb könnten schon nächstes Jahr zum Weltkulturerbe gehören. Warum geplante Windkrafträder dieses Ziel gefährden.

Der Löwenmensch, die Venus vom Hohle Fels und weitere weltberühmte Kunstwerke von der Schwäbischen Alb sind auf der Zielgeraden: Denn die Orte, in denen diese Schätze gefunden wurden, die „Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“, könnten bald Teil des Weltkulturerbes sein. Der Antrag auf Aufnahme in die Liste der Unesco liegt seit Anfang des Jahres im Sekretariat der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur in Paris vor. Eine Entscheidung trifft das Welterbe-Komitee voraussichtlich im Juli 2017. Die Auszeichnung könnte der Region wegen ihres internationalen Renommees einen enormen Schub verleihen, insbesondere im Denkmalschutz und Tourismus. Den Eiszeithöhlen werden gute Chancen eingeräumt. Doch der Antrag könnte noch scheitern, warnt das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als Oberste Denkmalschutzbehörde. Grund sind drei geplante große Windkraftanlagen in der Nähe der Höhlen.

Das Unternehmen EnBW plant demzufolge bei Öllingen im Alb-Donau-Kreis einen Windpark mit drei jeweils 230 Meter hohen Windrädern, deren Rotorenspannweite mehr als 130 Meter beträgt. Die Bocksteinhöhle, eine der sechs Eiszeithöhlen im Ach- und Lonetal, ist etwa zwei Kilometer von der 480-Seelen-Gemeinde entfernt. Das Landesamt für Denkmalpflege hat bereits im Sommer Bedenken angemeldet, dass die geplanten Windräder den Weltkulturerbe-Antrag gefährden könnten. Das bekräftigte das Wirtschaftsministerium nun auf Anfrage der NUZ. „Beim Verfahren Öllingen-Setzingen wurde vom Gutachter der internationalen Denkmalschutzvereinigung Icomos deutlich signalisiert, dass ein Windpark zur Ablehnung des Antrags führen würde“, so das Ministerium. Die Anlagen würden nach den Kriterien „Überprägung, visuelle Dominanz und Maßstabsverlust“ die Welterbestätte in einer für die Unesco nicht hinnehmbaren Weise beeinträchtigen. Dies sei von der Icomos Ende August/Anfang September bei einer viertägigen Vor-Ort-Prüfung unmissverständlich klar gemacht worden.

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