Messer-Attacke traf Spaziergängerin wie aus dem Nichts
In Ulm hat der Prozess um den versuchten Mord an einer Spaziergängerin begonnen. Ein Mann griff sie mit einem Messer an und verletzte sie schwer.
Völlig grundlos ist eine 59-jährige Frau am 15. Mai 2016 in Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis) von einem 24-jährigen Mann am helllichten Tag beim Spazieren gehen mit einem Messer angegriffen worden. Offensichtlich trachtete der Unbekannte der Fußgängerin nach dem Leben und verletzte sie mit Stichen und Schnitten im Gesicht und am Hals erheblich. Nur mit viel Glück überlebte die Frau den Überfall. Seit Mittwoch muss sich der Mann wegen versuchten Mordes vor dem Ulmer Schwurgericht zu verantworten.
Die Öffentlichkeit wurde zum Prozessauftakt ausgeschlossen. Der Staatsanwalt plädierte dagegen, weil im Zentrum dieses Schwurgerichtsprozesses die Frage stehe, ob der Angeklagte gemeingefährlich und schuldunfähig sei, sodass er eingewiesen werden müsse. Damit sei ein hohes Maß an Öffentlichkeitsinteresse begründet. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung, sodass der Prozess hinter verschlossener Tür fortgesetzt wurde.
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